Wo gibt es Hilfe?
Sucht ist in Deutschland als Krankheit anerkannt.
Die lebensgefährdenden Auswirkungen sind bekannt.
Bereits 1968 urteilte das Bundesverfassungsgericht entsprechend.
Die Suchtkrankheit wurde behandelbar.
Inzwischen hat sich ein differenziertes Beratungs- und Behandlungsangebot entwickelt:
Entgiftungsstationen, Sucht-Selbsthilfegruppen, ambulante Beratungsstellen, stationäre Einrichtungen, Substitutionsplätze, Arbeitsprojekte.
Voraussetzung für die Annahme von Hilfe ist, sich das Problem bewusst zu machen und der Wille – ohne Wenn und Aber – es anzugehen.
Die Annahme von Hilfe setzt die Erkenntnis voraus, dem oder den Suchtmitteln allein machtlos ausgeliefert zu sein bzw. den Konsum nicht mehr kontrollieren zu können.

• sich selbst und die eigenen Bedürfnisse (wieder) kennenzulernen.
• Abstinenz vom Suchtmittel.
• Erwerb von Strategien zum konstruktiven Umgang mit Belastungssituationen.
• Auseinandersetzung mit den das Suchtverhalten bedingenden psychischen und sozialen Faktoren.
• soziale und berufliche (Wieder-)Eingliederung.
• Förderung von Beziehungsfähigkeit.
• Förderung einer lebensbejahenden Grundeinstellung.
• Anregungen für die Freizeitgestaltung ohne Suchtmittel.

(vgl. Handbuch der Suchtbehandlung, hrsg. von Jörg Fengler, S. 142)

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